Impressum

Wer braucht ein Impressum?

Eine Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG benötigen Telediensteanbieter. Webseiten gelten dann als Teledienst, wenn sie geschäftsmäßig betrieben werden (s.o.). Darunter fallen z.B. Online-Shops, Produktpräsentationen und -beschreibungen, Diskussionsforen, Datendienste, Telespiele oder auch Suchmaschinen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist für die Einordnung als geschäftsmäßiger Dienst nicht erforderlich. Auch wenn diese Auslegung scheinbar im Widerspruch dazu steht, daß eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist, so gibt es durchaus Beispiele, wie z.B. Museen, Bibliotheken oder andere gemeinnützige oder öffentliche Unternehmen, die durchaus umfangreiche Geschäfte tätigen (also geschäftsmäßig tätig sind), ohne die Kosten zu decken oder Gewinne zu erwirtschaften. Daher unterscheidet das TDG auch nochmals explizit zwischen geschäftsmäßigen und komerziellen Anbietern.

Da es sich bei unserer Homepage um eine private nicht komerzielle Seite handelt, entfallen wir der Impressums-Pflicht. Zur Kontakt-Aufnahme könnt Ihr über  “Kontakt” eine e-mail an unseren  “Master of the web” schicken *g